Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 6. Oktober 2026 · Siehe auch: AGB · Datenschutzerklärung · AVV · Impressum
Unser Anspruch
Jobomatik soll für alle nutzbar sein – auch für Menschen, die mit Tastatur, Screenreader, Vergrößerung oder in hohem Kontrast arbeiten. Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA und an der europäischen Norm EN 301 549.
Stand der Barrierefreiheit
Die Plattform ist nach unserer eigenen Prüfung teilweise barrierefrei. Wir verbessern sie laufend; die unten genannten Einschränkungen gehen wir nach und nach an.
Was wir bereits umsetzen
- Bedienung mit der Tastatur, sichtbarer Fokus und ein Link „Zum Inhalt springen“ am Seitenanfang
- Klare Überschriftenstruktur, beschriftete Formularfelder und verständliche Fehlermeldungen
- Gut lesbare Farbkontraste und Schrift, die sich im Browser vergrößern lässt
- Responsive Darstellung für Smartphone, Tablet und Desktop
- Keine blinkenden Inhalte; ist im System „Bewegung reduzieren“ eingestellt, schalten wir Animationen ab
Bekannte Einschränkungen
- Inhalte von Nutzern: Stellenanzeigen, Unternehmensprofile, Showcases und hochgeladene Bilder oder Dokumente stammen von Unternehmen und Talenten. Wir können nicht garantieren, dass zum Beispiel Bilder eine Textalternative haben oder PDFs barrierefrei sind.
- PDF-Dokumente: Rechnungen und Anzeigen als PDF sind noch nicht vollständig barrierefrei ausgezeichnet. Die Inhalte stehen jeweils auch als HTML-Seite zur Verfügung.
- Diagramme im Loginbereich: Einige Statistiken sind grafisch dargestellt; die wichtigsten Zahlen stehen zusätzlich als Text.
- Prüfung: Eine vollständige Prüfung durch externe Fachleute steht noch aus. Einzelne Bereiche können daher weitere Barrieren enthalten.
Barrieren melden
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen, oder brauchen Sie einen Inhalt in einer anderen Form? Schreiben Sie uns an info@jobomatik.de – gern mit der Adresse der Seite und einer kurzen Beschreibung. Wir antworten in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden: die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg.
Diese Erklärung wurde am 25. September 2026 erstellt und zuletzt am 6. Oktober 2026 überprüft. Sie beruht auf einer Selbstbewertung und einer automatisierten Prüfung der wichtigsten Seiten (öffentliche Seiten, Bereiche für Talente und Unternehmen) nach WCAG 2.1 Stufe AA mit dem Prüfwerkzeug axe-core; die dabei gefundenen Mängel – vor allem Farbkontraste, Feldbeschriftungen und Menüs – haben wir behoben. Automatisierte Prüfungen erkennen nicht alle Barrieren.

