Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 24. September 2026 · Siehe auch: Datenschutzerklärung · AVV · Impressum
Hinweis: Diese Texte wurden sorgfältig erstellt, sind aber keine Rechtsberatung. Vor dem Livegang bitte anwaltlich prüfen lassen und markierte Platzhalter ergänzen.
§ 1 Geltungsbereich und Begriffe
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Plattform „Jobomatik“ (nachfolgend „Plattform“), betrieben von Jobomatik by StahlData, Florapromenade 19, 25335 Elmshorn (nachfolgend „Jobomatik“ oder „wir“).
- Talente sind natürliche Personen, die die Plattform zur Stellensuche, Bewerbung und beruflichen Vernetzung nutzen. Unternehmen (auch „Arbeitgeber“) sind Nutzer, die Stellenanzeigen veröffentlichen, Bewerbungen empfangen oder Talente ansprechen. Talente und Unternehmen sind gemeinsam „Nutzer“.
- Leistungen für Unternehmen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Registrierung als Unternehmen bestätigt der Nutzer, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Die Vorschriften über Verbraucherverträge (§§ 312 ff. BGB) finden auf diese Verträge keine Anwendung.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen von Unternehmen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Jobomatik ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen in Text- oder Schriftform haben Vorrang.
- Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, erläutert unsere Datenschutzerklärung. Sie ist nicht Bestandteil dieser AGB. Für Unternehmen gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) (§ 8 Abs. 5).
§ 2 Registrierung und Nutzerkonto
- Die Nutzung der wesentlichen Funktionen setzt ein Nutzerkonto voraus. Die Registrierung ist erst nach Bestätigung der E-Mail-Adresse abgeschlossen. Talente müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Stellenanzeigen sind nur für angemeldete Talente mit bestätigter E-Mail-Adresse sichtbar. Dies dient dem Schutz der Unternehmen und Talente vor automatisiertem Auslesen; Jobomatik darf Zugriffe dazu technisch begrenzen (z. B. Anzahl der Abrufe je Zeitraum).
- Die bei der Registrierung und im Profil gemachten Angaben müssen wahr und vollständig sein und aktuell gehalten werden. Jede Person darf nur ein Talentkonto führen. Unternehmen geben bei der Registrierung insbesondere ihre Größe (Anzahl der Mitarbeitenden) an, optional die Unternehmensart (z. B. Startup, KMU, Konzern). Unternehmenskonten dürfen nur von Personen angelegt werden, die zur Vertretung des Unternehmens berechtigt oder von ihm bevollmächtigt sind.
- Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Wir empfehlen die optionale Zwei-Faktor-Anmeldung. Besteht der Verdacht eines Missbrauchs, ist Jobomatik unverzüglich zu informieren. Unternehmen haften für Handlungen, die unter ihrem Konto vorgenommen werden, soweit sie diese zu vertreten haben.
- Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Jobomatik kann eine Registrierung insbesondere ablehnen, wenn Anhaltspunkte für falsche Angaben oder einen Verstoß gegen diese AGB bestehen.
- Jobomatik kann Unternehmen verifizieren, etwa durch Abgleich der E-Mail-Domain mit der Unternehmenswebsite oder anhand eines hochgeladenen Nachweises (z. B. Handelsregisterauszug), der von Jobomatik geprüft wird. Die Kennzeichnung als „verifiziert“ bestätigt nur das Ergebnis dieser Prüfung, nicht die Richtigkeit einzelner Anzeigen. Jobomatik kann bestimmte Funktionen von einer Verifizierung abhängig machen.
§ 3 Leistungen für Talente
- Die Nutzung der Plattform ist für Talente kostenlos. Sie umfasst insbesondere: Profil mit Fähigkeiten, Wünschen, Gehaltsvorstellung, Sprachen, Foto, Lebenslauf und Links; Stellensuche mit Umkreissuche; Merkliste; Suchagenten mit E-Mail-Benachrichtigung; Match-Score und Jobcheck; Bewerbungen mit Lebenslauf und optionalen Dokumenten aus dem Dokumenten-Safe; Nachrichten und Terminabstimmung mit Unternehmen; den anonymen Talentpool; ein optionales öffentliches Showcase; das Ausblenden einzelner Unternehmen.
- Freigaben: Talente entscheiden selbst, welche Daten und Dokumente sie einem Unternehmen zugänglich machen. Freigaben von Dokumenten können jederzeit entzogen werden; auch einen mit der Bewerbung gesendeten Lebenslauf und weitere Dateien können Talente nachträglich zurückziehen. Bereits vom Unternehmen heruntergeladene Kopien kann Jobomatik technisch nicht zurückholen; das Unternehmen ist nach § 8 Abs. 4 verpflichtet, sie zu löschen. Abrufe freigegebener Dokumente durch Unternehmen werden protokolliert und dem Talent angezeigt.
- Anonymer Talentpool: Nehmen Talente am Talentpool teil, sehen Unternehmen Fähigkeiten und Wünsche ohne Namen und Kontaktdaten, auf Wunsch unter einem Pseudonym, und können eine Direktansprache senden. Erst wenn das Talent zustimmt, werden die von ihm ausgewählten Angaben freigegeben.
- Showcase: Das Showcase ist freiwillig und ohne Anmeldung öffentlich abrufbar; auf Wunsch auch über Suchmaschinen. Talente wählen, ob es unter Klarname, Kurzname oder Pseudonym erscheint. Das Showcase kann jederzeit geändert, verborgen oder gelöscht werden. Bereits erfolgte Indexierung durch Suchmaschinen liegt außerhalb des Einflusses von Jobomatik.
- Pseudonym und Eigenverantwortung: Auch bei Nutzung eines Pseudonyms können verlinkte Projekte, Repositories, Profile, Bilder oder Angaben wie ein seltener Werdegang Rückschlüsse auf die Identität zulassen. Talente entscheiden eigenverantwortlich, welche Inhalte sie im Showcase und im Talentpool zeigen.
- Jobomatik ist nicht Arbeitsvermittler und nicht Partei eines Arbeits- oder sonstigen Vertrags zwischen Talent und Unternehmen. Unternehmen dürfen von Talenten für Bewerbung oder Vermittlung kein Entgelt verlangen.
§ 4 Leistungen für Unternehmen
- Jobomatik stellt Unternehmen gegen Entgelt insbesondere folgende Leistungen bereit: Veröffentlichung von Stellenanzeigen für die gebuchte Laufzeit; Top-Platzierung und farbliche Hervorhebung, soweit gebucht; Unternehmensprofil; Bewerbermanagement mit Status, Notizen, Nachrichten, Terminvorschlägen, HR-Funnel und Kennzahlen; CSV-Export; Archivieren und Löschen von Bewerbungen; Direktansprache von Talenten im anonymen Talentpool im Rahmen des gebuchten Kontingents.
- Top-Platzierung bedeutet eine bevorzugte Darstellung gegenüber nicht hervorgehobenen Anzeigen innerhalb der jeweiligen Such- und Filterergebnisse. Eine bestimmte Position, Reichweite oder Zahl an Aufrufen und Bewerbungen ist nicht geschuldet. Die Reihenfolge der Ergebnisse hängt außerdem von Suchbegriff, Filtern, Aktualität und Passung zum Profil ab.
- Die Direktansprache im Talentpool kann an Voraussetzungen geknüpft sein, etwa eine aktive Stellenanzeige, und ist mengenmäßig begrenzt. Talente entscheiden frei, ob sie eine Anfrage annehmen.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der bei der Buchung angezeigten Paketbeschreibung. Kostenlose Zusatzfunktionen können jederzeit geändert oder eingestellt werden.
§ 5 Vertragsschluss, Pakete und Kontingente
- Die Darstellung der Pakete auf der Plattform ist kein bindendes Angebot. Mit dem Klick auf „Kostenpflichtig buchen“ gibt das Unternehmen ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn Jobomatik die Buchung per E-Mail bestätigt, die Rechnung übermittelt oder die Leistung bereitstellt, je nachdem, was zuerst geschieht.
- Pakete sind Kontingente. Sie unterscheiden sich in der Anzahl der Stellenanzeigen, der Laufzeit je Anzeige und der Anzahl an Direktansprachen im Talentpool; alle übrigen Funktionen sind in jedem Paket enthalten. Ein Kontingent kann innerhalb von 12 Monaten ab Kauf eingelöst werden. Danach verfallen nicht eingelöste Teile ohne Anspruch auf Erstattung.
- Die Laufzeit einer Anzeige beginnt mit ihrer Veröffentlichung und endet automatisch mit Ablauf der gebuchten Laufzeit. Es gibt kein Abonnement und keine automatische kostenpflichtige Verlängerung. Eine Verlängerung ist nur möglich, soweit sie im Paket enthalten ist oder gesondert gebucht wird.
- Die Laufzeit einer Anzeige beginnt mit ihrer Veröffentlichung und läuft auch während einer Pausierung weiter.
- Anzeigentausch: Beendet oder löscht das Unternehmen eine aus einem Kontingent veröffentlichte Anzeige vorzeitig und beträgt die Restlaufzeit zu diesem Zeitpunkt mindestens 7 volle Tage, kann es diese Restlaufzeit einmalig auf eine andere eigene, noch nicht veröffentlichte Stellenanzeige übertragen. Die Übertragung ist bis zum Ende der Einlösefrist des zugrunde liegenden Kontingents möglich, mindestens jedoch 30 Tage ab Beendigung. Eine übertragene Laufzeit kann nicht erneut übertragen werden. Der Anzeigentausch ist eine freiwillige Leistung ohne Anspruch auf Auszahlung.
- Im Übrigen besteht bei vorzeitiger Beendigung oder bei Entfernung aus einem vom Unternehmen zu vertretenden Grund (§ 12) kein Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift der verbleibenden Laufzeit; in diesem Fall ist auch der Anzeigentausch ausgeschlossen. Lehnt Jobomatik eine Anzeige vor Veröffentlichung ab, ohne dass ein Verstoß des Unternehmens vorliegt, wird das Kontingent wieder gutgeschrieben.
- Ist eine Anzeige aus von Jobomatik zu vertretenden Gründen nicht nur unerheblich nicht abrufbar, verlängert Jobomatik deren Laufzeit angemessen. Weitergehende Rechte nach § 16 bleiben unberührt. Mängel sind Jobomatik unverzüglich in Textform mitzuteilen.
- Jobomatik kann kostenlose Aktionen, Testphasen oder Gutscheine anbieten. Hierfür gelten die jeweils mitgeteilten Bedingungen ergänzend.
§ 6 Preise, Zahlung, Gutscheine und Gutschriften
- Die Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Buchung angezeigte Preis.
- Zahlung ist per Rechnung oder, soweit angeboten, online über den Zahlungsdienstleister Stripe (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Apple Pay, Google Pay) möglich. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Online-Zahlung gelten ergänzend die Bedingungen von Stripe.
- Das Unternehmen ist damit einverstanden, Rechnungen elektronisch zu erhalten (per E-Mail und im Bereich „Rechnungen“), auch in einem strukturierten Format, soweit gesetzlich vorgesehen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB). Jobomatik kann bei Verzug gebuchte Anzeigen nach vorheriger Ankündigung in Textform bis zum Zahlungseingang offline nehmen. Die Laufzeit wird dadurch nicht verlängert.
- Gutscheincodes sind nur im angegebenen Umfang und Zeitraum einlösbar, nicht übertragbar, nicht mit anderen Aktionen kombinierbar (soweit nicht anders angegeben) und nicht in bar auszahlbar. Bei missbräuchlicher Nutzung kann Jobomatik den Rabatt nachberechnen.
- Gutschriften und Stornierungen erstellt Jobomatik durch eine Korrekturrechnung. Gutgeschriebene Kontingente sind innerhalb der ursprünglichen Einlösefrist zu nutzen, sofern nichts anderes mitgeteilt wird.
- Das Unternehmen kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur für Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 7 Stellenanzeigen und Pflichten der Unternehmen
- Unternehmen sind für den Inhalt ihrer Anzeigen, ihres Unternehmensprofils und ihrer Nachrichten allein verantwortlich. Sie stellen sicher, dass diese wahr, vollständig und aktuell sind und gegen kein geltendes Recht verstoßen, insbesondere nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Datenschutzrecht sowie Vorschriften zur Entgelttransparenz.
- Anzeigen müssen diskriminierungsfrei formuliert sein (§ 11 AGG). Sie dürfen keine Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft, Geschlechts, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität enthalten, es sei denn, diese ist gesetzlich ausnahmsweise zulässig. Stellen sind geschlechtsneutral auszuschreiben.
- Zulässig sind nur Anzeigen für tatsächlich zu besetzende Stellen des Unternehmens oder, bei Personaldienstleistern, eines konkret benannten oder klar gekennzeichneten Kunden. Unzulässig sind insbesondere Scheinanzeigen, Sammel- oder Datenerhebungsanzeigen ohne konkrete Stelle, Angebote mit Vorleistungs- oder Gebührenpflicht für Bewerber, Schneeballsysteme, Werbung für andere Produkte sowie Anzeigen für Tätigkeiten, die gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.
- Angaben zu Gehalt, Arbeitsort, Arbeitsmodell (z. B. Präsenztage, Remote-Region) und Anforderungen müssen realistisch und ernst gemeint sein. Sieht die Plattform eine Gehaltsspanne vor, muss sie der tatsächlich beabsichtigten Vergütung entsprechen.
- Das Unternehmen gestaltet Jobcheck- und Knockout-Fragen selbst und ist für deren Rechtmäßigkeit verantwortlich. Fragen, die nach dem AGG oder dem Datenschutzrecht unzulässig sind (etwa nach Schwangerschaft, Religion oder Gesundheit ohne gesetzliche Grundlage), sind untersagt.
- Das Unternehmen beantwortet Bewerbungen in angemessener Zeit und in respektvollem Ton. Nachrichten an Talente dürfen nur im Zusammenhang mit konkreten Stellen erfolgen.
§ 8 Umgang mit Talentdaten
- Erhält ein Unternehmen über die Plattform personenbezogene Daten von Talenten (z. B. mit einer Bewerbung, nach Annahme einer Direktansprache oder über freigegebene Dokumente), wird es insoweit selbst Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO und ist für die Einhaltung des Datenschutzrechts eigenständig verantwortlich, insbesondere für die Information der Talente und die Erfüllung ihrer Rechte.
- Die Daten dürfen ausschließlich für das konkrete Auswahlverfahren genutzt werden, für das sie übermittelt wurden. Eine Weitergabe an Dritte (ausgenommen weisungsgebundene Dienstleister und an der Auswahl beteiligte Konzernunternehmen), eine Nutzung für Werbung, der Aufbau eigener Bewerberdatenbanken ohne Einwilligung des Talents sowie jede sonstige Zweckentfremdung sind untersagt.
- Das Unternehmen löscht Bewerberdaten, sobald sie für das Auswahlverfahren nicht mehr benötigt werden. Nach Abschluss des Verfahrens dürfen sie grundsätzlich nur so lange aufbewahrt werden, wie es zur Abwehr möglicher Ansprüche (insbesondere nach § 15 Abs. 4 AGG und § 61b ArbGG) erforderlich ist, in der Regel höchstens sechs Monate, es sei denn, das Talent hat in eine längere Speicherung eingewilligt oder es wird ein Beschäftigungsverhältnis begründet. Dies gilt auch für exportierte oder heruntergeladene Daten. Die Plattform stellt dafür Archivierungs- und Löschfunktionen bereit.
- Zieht ein Talent seine Bewerbung, einen gesendeten Lebenslauf oder weitere Dateien zurück oder entzieht es eine Dokumentfreigabe, löscht das Unternehmen unverzüglich alle außerhalb der Plattform gespeicherten Kopien (z. B. Downloads, Ausdrucke, Exporte, Weiterleitungen), soweit es nicht zur Aufbewahrung gesetzlich verpflichtet ist oder die Daten zur Abwehr von Ansprüchen nach Abs. 3 benötigt.
- Soweit das Unternehmen Bewerberdaten im Bewerbermanagement der Plattform verarbeitet (z. B. Sichten, Status, interne Notizen, Nachrichten, Termine, Archivieren, Löschen, Export), handelt Jobomatik als Auftragsverarbeiter. Hierfür gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO, der mit Zustimmung zu diesen AGB bei Registrierung bzw. Buchung elektronisch geschlossen wird. Für Talentkonten, Talentpool, Showcase, Matching und den Plattformbetrieb ist Jobomatik eigener Verantwortlicher.
- Das Unternehmen trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Talentdaten und gewährt nur den Mitarbeitenden Zugriff, die am Auswahlverfahren beteiligt sind.
- Für jeden schuldhaften Verstoß gegen Abs. 2 oder gegen § 10 verpflichtet sich das Unternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe Jobomatik nach billigem Ermessen bestimmt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 9 Pflichten der Talente
- Talente machen wahrheitsgemäße Angaben zu Qualifikationen, Werdegang und Dokumenten und laden nur Inhalte hoch, an denen sie die erforderlichen Rechte haben.
- Personenbezogene Daten Dritter (z. B. in Arbeitszeugnissen, Referenzen oder Projekten) dürfen nur veröffentlicht oder weitergegeben werden, wenn dies rechtlich zulässig ist. Im öffentlichen Showcase sind Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen früherer oder aktueller Arbeitgeber zu wahren.
- Kontaktdaten und Inhalte, die Talente von Unternehmen erhalten, dürfen nur im Zusammenhang mit der jeweiligen Stelle genutzt werden.
§ 10 Unzulässige Nutzung
Allen Nutzern ist insbesondere untersagt:
- Inhalte der Plattform (Stellenanzeigen, Profile, Showcases, Unternehmensdaten) mit automatisierten Mitteln auszulesen, zu kopieren oder zu speichern (Scraping, Crawler, Bots), soweit nicht Suchmaschinen öffentliche Seiten gemäß den technischen Vorgaben der Plattform erfassen;
- die Plattform automatisiert zu bedienen, technische Zugriffsbeschränkungen zu umgehen oder mehrere Konten zur Umgehung von Limits zu nutzen;
- Daten anderer Nutzer außerhalb der vorgesehenen Zwecke zu verwenden, insbesondere für Werbung, Spam oder den Weiterverkauf;
- rechtswidrige, diskriminierende, beleidigende, irreführende oder die Rechte Dritter verletzende Inhalte einzustellen;
- Schadsoftware hochzuladen oder die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Plattform zu beeinträchtigen;
- Zugangsdaten weiterzugeben oder Konten Dritter zu nutzen;
- die KI-Schreibhilfe zweckfremd zu nutzen oder ihre Schutzmechanismen und Limits zu umgehen (§ 15).
§ 11 Moderation und Meldung rechtswidriger Inhalte
- Jobomatik ist nicht verpflichtet, Inhalte der Nutzer allgemein zu überwachen, kann aber Anzeigen und Profile vor oder nach der Veröffentlichung stichprobenartig oder anlassbezogen prüfen. Die Prüfung erfolgt durch Menschen; technische Hilfsmittel (z. B. Zugriffsbegrenzungen gegen Scraping) dienen nur dem Schutz der Plattform.
- Jeder kann Inhalte, die er für rechtswidrig oder mit diesen AGB unvereinbar hält, per E-Mail an info@jobomatik.de melden. Die Meldung sollte den Inhalt genau bezeichnen (z. B. Link), begründen, warum er rechtswidrig ist, und Name sowie E-Mail-Adresse der meldenden Person enthalten, sofern nicht ausnahmsweise Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung betroffen sind. Wir bestätigen den Eingang und informieren über unsere Entscheidung.
- Jobomatik kann Inhalte, die gegen Gesetze oder diese AGB verstoßen, ganz oder teilweise sperren, entfernen oder in ihrer Sichtbarkeit einschränken. Betroffene Nutzer erhalten eine Begründung, es sei denn, es handelt sich um täuschende kommerzielle Massen-Inhalte (Spam) oder eine Begründung ist gesetzlich untersagt. Gegen die Entscheidung kann der Nutzer innerhalb von sechs Monaten per E-Mail Einwände erheben; wir prüfen diese erneut und nicht ausschließlich automatisiert.
- Support- und Missbrauchsprüfung: Zur Fehlerbehebung, zur Prüfung von Missbrauchs- oder Betrugsverdacht und auf Support-Anfrage des Nutzers können Administratoren von Jobomatik ein Nutzerkonto schreibgeschützt so ansehen, wie der Nutzer es sieht („Ansicht als Nutzer“). Dabei werden keine Änderungen vorgenommen und keine Nachrichten gesendet. Der Zugriff ist auf das erforderliche Maß beschränkt und wird mit Grund, Zeitpunkt und handelnder Person protokolliert. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
§ 12 Sperrung, Laufzeit und Kündigung
- Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Talente können ihn jederzeit durch Löschung ihres Kontos unter „Konto & Sicherheit“ beenden. Unternehmen können ihr Konto jederzeit beenden; bereits gebuchte und bezahlte Leistungen werden nicht erstattet, gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
- Jobomatik kann den kostenlosen Nutzungsvertrag mit Talenten mit einer Frist von zwei Wochen und den Vertrag mit Unternehmen mit einer Frist von vier Wochen in Textform kündigen. Bereits bezahlte, noch laufende Anzeigen bleiben davon unberührt oder werden anteilig erstattet.
- Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Jobomatik insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen §§ 7 bis 10, bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung oder bei falschen Angaben zur Identität des Unternehmens vor.
- Bei Anhaltspunkten für einen Verstoß kann Jobomatik unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Nutzers Inhalte sperren, Funktionen einschränken oder das Konto vorübergehend oder dauerhaft sperren. In der Regel erfolgt zunächst eine Abmahnung, sofern diese nicht wegen der Schwere des Verstoßes unzumutbar ist. Wird ein Unternehmenskonto wegen eines schuldhaften Verstoßes gesperrt, besteht kein Anspruch auf Erstattung.
§ 13 Nutzungsrechte
- Nutzer räumen Jobomatik an den von ihnen eingestellten Inhalten (z. B. Anzeigentexte, Logos, Bilder, Profil- und Showcase-Inhalte) ein einfaches, unentgeltliches, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, diese zum Betrieb der Plattform zu speichern, technisch anzupassen (z. B. Format und Größe), darzustellen und öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies der jeweiligen Sichtbarkeitseinstellung entspricht. Unternehmen gestatten zudem die Darstellung ihrer Anzeigen in Suchagenten-E-Mails, auf Teilen-Links und in Druckansichten.
- Unternehmen gestatten Jobomatik, Firmenname und Logo zur Kennzeichnung als Kunde auf der Plattform zu nennen; dieser Nennung kann jederzeit in Textform widersprochen werden.
- Nutzer versichern, über die erforderlichen Rechte zu verfügen, und stellen Jobomatik nach § 17 von Ansprüchen Dritter frei.
- Die Plattform, ihre Software, Gestaltung und Datenbanken sind rechtlich geschützt. Nutzer erhalten nur das zur vertragsgemäßen Nutzung erforderliche Recht.
§ 14 Verfügbarkeit und Weiterentwicklung
- Jobomatik bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, schuldet sie aber nicht jederzeit. Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsupdates oder Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Jobomatik (z. B. Netzstörungen, Ausfälle von Dienstleistern, höhere Gewalt) entstehen. Geplante Wartungen legen wir möglichst in nutzungsarme Zeiten.
- Jobomatik darf die Plattform weiterentwickeln und Funktionen ändern, sofern der wesentliche Inhalt bereits bezahlter Leistungen erhalten bleibt und die Änderung für Unternehmen zumutbar ist.
- Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, Kopien wichtiger Inhalte (z. B. Lebenslauf, Dokumente, Exporte) außerhalb der Plattform aufzubewahren.
§ 15 Keine Erfolgsgarantie, Matching und KI-Hilfe
- Jobomatik schuldet weder eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Bewerbungen noch die Besetzung einer Stelle, eine Einladung oder eine Einstellung.
- Match-Score und Jobcheck sind regelbasierte Orientierungshilfen, die Profilangaben mit den Angaben einer Anzeige abgleichen. Sie treffen keine Entscheidung über eine Bewerbung; diese trifft allein das Unternehmen. Jobomatik übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der zugrunde liegenden Angaben.
- Die optionale KI-Schreibhilfe erzeugt auf Anforderung Textvorschläge für die in der Plattform vorgesehenen Felder (z. B. Anzeigentexte, Profiltexte, Nachrichten). Sie darf nur für diesen Zweck genutzt werden. Unzulässig sind insbesondere zweckfremde Anfragen, Versuche, der KI abweichende Anweisungen zu geben oder Schutzmechanismen zu umgehen, sowie die Erzeugung rechtswidriger oder diskriminierender Inhalte.
- Ein Anspruch auf Bereitstellung der KI-Schreibhilfe oder auf einen bestimmten Anbieter bzw. ein bestimmtes Modell besteht nicht. Jobomatik kann die Nutzung mengenmäßig begrenzen (z. B. Anfragen je Tag), Anfragen vor dem Versand automatisch prüfen und zurückweisen, den Anbieter wechseln oder die Funktion ganz oder teilweise einstellen. Bei Missbrauch kann Jobomatik die KI-Schreibhilfe für das betroffene Konto sperren; weitergehende Maßnahmen nach § 12 bleiben unberührt.
- KI-Vorschläge können fehlerhaft, unvollständig oder unpassend sein. Nutzer prüfen jeden Vorschlag vor der Übernahme selbst und sind für übernommene Texte wie für eigene Inhalte verantwortlich, insbesondere für deren Richtigkeit und Vereinbarkeit mit dem AGG und den Rechten Dritter.
§ 16 Haftung
- Jobomatik haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Jobomatik nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Gegenüber Unternehmen ist die Haftung nach Abs. 2 je Schadensfall auf die Höhe der Vergütung der vergangenen zwölf Monate, mindestens jedoch auf [Betrag] EUR, begrenzt, soweit nicht Abs. 1 greift. Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist in den Fällen des Abs. 2 gegenüber Unternehmen ausgeschlossen, soweit sie nicht vertragstypisch vorhersehbar sind.
- Für Inhalte der Nutzer, insbesondere für Anzeigen, Angaben von Talenten und das Verhalten der Nutzer untereinander, haftet Jobomatik nicht, soweit Jobomatik sie sich nicht zu eigen gemacht hat; die gesetzliche Verantwortlichkeit nach Kenntnis rechtswidriger Inhalte bleibt unberührt.
- Bei Datenverlust haftet Jobomatik nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Nutzer zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, soweit nicht Abs. 1 greift.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Jobomatik.
- Ansprüche von Unternehmen gegen Jobomatik verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, ausgenommen Ansprüche nach Abs. 1.
§ 17 Freistellung
Unternehmen stellen Jobomatik von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Talenten und Behörden) frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser AGB oder geltenden Rechts durch das Unternehmen beruhen, insbesondere wegen rechtswidriger Anzeigeninhalte, Verstößen gegen das AGG oder das Datenschutzrecht. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Jobomatik informiert das Unternehmen unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Talente haften für schuldhafte Rechtsverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 18 Änderungen dieser AGB
- Jobomatik kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, etwa geänderte Rechtslage, Rechtsprechung, neue Funktionen oder Sicherheitsanforderungen, und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zulasten des Nutzers verschoben wird. Preise bereits gebuchter Leistungen ändern sich nicht.
- Unternehmen werden über Änderungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform informiert. Widerspricht das Unternehmen nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf Frist und Folge des Schweigens weist Jobomatik in der Mitteilung gesondert hin. Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.
- Talente werden über Änderungen rechtzeitig per E-Mail oder beim Login informiert. Wesentliche Änderungen gelten erst, wenn das Talent ihnen ausdrücklich zustimmt. Stimmt es nicht zu, kann es sein Konto löschen; Jobomatik kann den Vertrag dann nach § 12 Abs. 2 kündigen.
§ 19 Streitbeilegung und Schlussbestimmungen
- Jobomatik ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz durch zwingende Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Ist das Unternehmen Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz von Jobomatik (Elmshorn). Jobomatik ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Unternehmens zu klagen.
- Vertragssprache ist Deutsch. Erklärungen in Textform (z. B. E-Mail) genügen, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Jobomatik kann Rechte und Pflichten aus Verträgen mit Unternehmen auf ein mit Jobomatik verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen; das Unternehmen kann in diesem Fall den Vertrag fristlos kündigen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).

